Produktgarantie

Die Garantiezeit beginnt mit dem Lieferdatum des Aufzugs und beträgt 3 (drei) + 2 Jahre. Damit diese Garantie jedoch gültig ist, muss das Unternehmen, das den Aufzug installiert hat, eine monatliche Wartung durchführen, für die das Unternehmen eine Gebühr erhebt.
 
Mit Ausnahme der Verbrauchsmaterialien unterliegen alle von uns installierten Teile des Aufzugs der Garantie unseres Unternehmens.
 
Kommt es innerhalb der Garantiezeit zu einer Funktionsstörung des Aufzugs, wird die für die Reparatur aufgewendete Zeit zur Garantiezeit hinzugerechnet.
 
Die Reparaturzeit des Aufzugs beträgt maximal 20 Tage.
 
Sollte der Aufzug während der Garantiezeit aufgrund von Material-, Verarbeitungs- oder Montagefehlern eine Fehlfunktion aufweisen, wird er repariert, ohne dass Arbeitskosten, Ersatzteilkosten oder sonstige Kosten anfallen.
 
Unter der Voraussetzung, dass die Gewährleistungsfrist ab dem Lieferdatum noch nicht abgelaufen ist, wird der Ausfall der Nutzung des ELEVATOR-Systems dauerhaft, wenn sich dieselbe Störung mehr als zweimal wiederholt oder wenn verschiedene Störungen mehr als viermal innerhalb eines Jahres auftreten (maximal gültig). Wird die Reparaturfrist überschritten und stellt sich heraus, dass die Behebung der Störung mit einem von einem der Materialhersteller erstellten Gutachten nicht möglich ist, erfolgt die Änderung kostenlos.

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